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Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Wussten Sie, dass der Staat Sie bei der Um- oder Nachrüstung von Sicherheitstechnik in ihren eigenen vier Wänden finanziell unterstützt? Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter, Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer sind. Im Jahr 2017 hat der Staat eine Erhöhung der Zuschüsse von 10 auf 50 Millionen Euro genehmigt, die uns Bürgern zukünftig zustehen. Dass sich eine Investition in Sicherheitstechnik lohnt, zeigen die stetig steigenden Einbruchszahlen in Deutschland. Effiziente Sicherheitsmaßnahmen schützen Sie und Ihre Familie vor ungebetenen Besuchern und machen Ihr Leben sicherer. Im Folgenden erklären Wir Ihnen, wie viel Geld es vom Staat dazu gibt und wie die Zuschüsse beantragt werden können.

Wie erhalte ich einen finanziellen Zuschuss?

Vielen ist gar nicht bewusst, dass eine Investition in Sicherheitstechnik für Privatpersonen finanziell gefördert wird. Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW. Diese fördert viele verschiedene Umbauvorhaben, wie beispielsweise den barrierefreien und altersgerechten Wohnungsumbau. Einen entsprechenden Antrag können Sie ganz einfach im KfW-Zuschussportal stellen. Wichtig ist, vor Antragstellung das Vorgehen und die Maßnahmen durchzuplanen, wenn Sie einen KfW Einbruchschutz Zuschuss erhalten wollen.

Wie gehe ich vor und bin ich zuschussberechtigt?

Seien Sie sich vor einer möglichen Beantragung der Zuschüsse über das Vorgehen im Klaren. Anhand der folgenden Vorgangsliste sollte der allgemeine Ablauf deutlich werden:

  • Planen der Umbaumaßnahmen: Seien Sie sich bewusst, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie an Ihrem Haus oder Wohnung vornehmen wollen. Sofern Sie bei der Planung Hilfe benötigen, informieren Sie sich ganz einfach bei der Polizei oder Sicherheitsunternehmen.
  • Wahl der Förderungsmaßnahme: Gegebenenfalls können Sie weitere Zuschüsse in Anspruch nehmen oder kombinieren. Eine Übersicht der vorhandenen Zuschüsse finden übersichtlich dargestellt Sie im Zuschussportal.
  • Zuschuss beantragen: Stellen Sie unbedingt bevor Sie mit der Arbeit und Umbauvorhaben beginnen den Antrag auf finanzielle Unterstützung. Eine Zusage gibt es in der Regel sehr schnell sofern Sie berechtigt sind, sodass Sie zeitnah mit den Maßnahmen starten können. Die Zuschusshöhe erfahren Sie sogar sofort.
  • Beauftragen Sie ein Fachunternehmen: Dies ist eine Voraussetzung für Inanspruchnahme des Zuschusses. Seien Sie sich im Klaren, dass kleinere Umbaumaßnahmen – wie das Anbringen von Kameras oder Bewegungsmeldern – aufgrund der teilweise hohen Handwerkskosten aus finanziellen Gründen besser eigenständig übernommen werden sollten. Die eigenständige Montage von Sicherheitstechnik ist nicht zuschussberechtigt.
  • Umbau beginnen und Identität nachweisen: Nach der positiven Zusage bezüglich der Zuschussberechtigung können Sie mit den Umbau- und Nachrüstarbeiten beginnen. Zeitgleich müssen Sie Ihre Identität per Video-Ident oder Post-Ident nachweisen. Entsprechende Anleitungen finden Sie verständlich auf der Website des KfW erläutert.
  • Finanzielle Zuschüsse erhalten: Sofern die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden und Sie Ihre Identität bestätigt haben, können Sie die Kosten im Zuschussportal erfassen. Sie haben dort die Möglichkeit, Ihre Rechnungen für Handwerksleistungen und Materialien anzugeben und die Belege hochzuladen.

Zuschussberechtigt ist jede Privatperson die das Vorhaben hat in den Einbruchsschutz und Wohnungssicherheit zu investieren. Unabhängig vom Alter und der Wohnungssituation. Interessierte Personen in einer Wohngemeinschaft oder Mieter einer Wohnung sollten natürlich vorher mit dem Vermieter etwaige Umbaumaßnahmen absprechen und bestenfalls entsprechende Vereinbarungen aufsetzen.

Wie hoch ist die mögliche Förderung und was wird gefördert?

Bis zu 1600€ pro Wohneinheit werden staatlich durch den KfW Einbruchschutz Zuschuss gefördert. Dies ist natürlich abhängig von der jeweiligen Investitionssumme und beinhaltet sämtliche Kosten wie Material- und Handwerkskosten. Gefördert wird unter andrerem:

  • die Montage einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren
  • die Montage einbruchhemmender Garagentore und -zugänge
  • die Montage von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungstüren (z.B. Panzerriegel)
  • die Montage von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Rolläden
  • die Montage von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (z.B. Alarmanlagen)
  • u.v.m

Eine komplette Übersicht aller förderungsberechtigten Maßnahmen finden Sie auf der Website des KfW.

Lohnt sich eine Förderung in jedem Fall?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten und richtet sich stark an dem geplanten Vorhaben. Wenn Sie lediglich ein einfaches Kamera- oder Alarmsystem auf Ihrem Grundstück montieren möchten, ist die Beantragung des Zuschusses unter Umständen nicht von großem Vorteil. Eine Bedingung der Antragstellung ist die Umsetzung durch ein anerkanntes Fachunternehmen, wodurch gegebenenfalls hohe Kosten entstehen können. Diese würden in keinem Verhältnis zu dem Aufwand stehen, da die meisten grundlegenden Alarmsysteme auch ohne tiefgehendes handwerkliches Verständnis montiert und installiert werden können.

Planen Sie dagegen umfangreiche Umbau- und Nachrüstmaßnahmen ist die staatliche Förderung in Form des KfW Einbruchschutz Zuschusses eine gute Sache. Erfahrene Handwerksbetriebe sorgen für eine optimale Montage der Sicherheitstechnik und Sie können die Kosten ganz einfach bezuschussen lassen. Selbstverständlich können Sie auch die Gesamtkosten senken, in dem Sie die Materialien eigenständig erwerben und somit die meist teureren Materialkosten der Betriebe umgehen. Nichtsdestotrotz sollten Sie dieses Vorhaben im Vorfeld mit der KfW und dem ausgewählten Fachbetrieb abstimmen. Die kostenlose Hotline der KfW berät Sie gern.



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